Viele Arbeiten an der Gestaltung eines Films mit; sind sie deshalb auch Autoren, d.h. urheberrechtlich geschützt? Die Frage nach der Autorenschaft stellt sich bei ethnologischen grundsätzlich. In Filmen ist sie angesichts der aktiven Teilnahme und Präsenz der Akteure unumgänglich. |
Viele Arbeiten an der Gestaltung eines Films mit; sind sie deshalb auch Autoren, d.h. urheberrechtlich geschützt? Die Frage nach der Autorenschaft stellt sich bei ethnologischen grundsätzlich. In Filmen ist sie angesichts der aktiven Teilnahme und Präsenz der Akteure unumgänglich.
Die Frage nach der Autorenschaft ist eng verbunden mit der Art der Kooperation vor Ort in einem Filmprojekt. Generell sind an einem Filmprojekt vier Gruppen von Menschen beteiligt:
|
![]() |
|
|
||
|
||
|
Der Filmemacher erhält eine Finanzierung (Förderung und oder Verkauf) und bezahlt damit das Filmteam und die Akteure. Filmteam und Akteure haben das Rechte, im Filmabspann genannt zu werden. Rechte an der Beteiligung an den Einnahmen haben sie nicht.
Im Gegensatz zu einem regulären Film, in dem die Schauspieler ihre Leistungen mit der Gage abgegolten bekommen und damit ihre Rechte an die Produktion abtreten, ist die Rolle, die die Akteure und Protagonisten in dokumentarischen Filmen spielen, wesentlich schillernder und nicht auf eine darstellende Leistung zu reduzieren.
Die Einheimischen Protagonisten, Akteure und Berater nehmen auf den Film in unterschiedlichster Weise Einfluss. Dies kann sehr subtil geschehen (vgl. Selbstregie) oder aber sehr offen in Form von Interviews, Ratschlägen oder eindeutigen Instruktionen etc.. Dies kann den Filmemacher/Autor in seinem Selbstverständnis in Frage stellen. Er muß sich von vornherein im Klaren sein, ob er sein Konzept verwirklichen will oder ob er offen sein will für Änderungen, die durch die "Anderen" und / oder die Umstände hervorgerufen werden.
Grundsätzlich sind die Darsteller in Dokumentarfilmen urheberrechtlich nicht geschützt. Ihre intellektuellen Leistungen, ihre gestaltende Mitwirkung ist nirgends geregelt. Es kommt also vollkommen auf den Filmemacher/Ethnologen an, welche "Rechte" ihnen eingeräumt werden. Wesentliches Element dabei ist die Art und Weise der Kooperation vor Ort (Link).
Menschen, die in Dokumentarfilmen gezeigt werden haben, zumindest nach dem deutschen Presserecht, ein Recht am eigenen Bild. In vielen Ländern bleibt dies jedoch ungeregelt. Es bleibt also eine ethische Frage, wie ich als Filmemacher/Ethnologe die Menschen im Film/Foto/Text darstelle.
Siehe auch: Kooperation vor Ort; Selbstregie; Feedback
Literatur: Asch 1988